Zukunft fürs Freizeitbad: Zustimmung aus beiden Gemeinden

Neue Satzung erhält Zustimmung in den Parlamenten

Das Glanzlicht im Dietzhölztal: Das Freizeitbad "Panoramablick" ist für die beiden Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal eine wichtige Freizeiteinrichtung - und darüber hinaus für die ganze Region. (Foto: Elevenpictures)
Das Glanzlicht im Dietzhölztal: Das Freizeitbad „Panoramablick“ ist für die beiden Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal eine wichtige Freizeiteinrichtung – und darüber hinaus für die ganze Region. (Foto: Elevenpictures)

Der Zweckverband “Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal”, so heißt der 1969 gegründete Träger des Freizeitbad “Panoramablick”, hat am will am 12.12.2015 eine neue Satzung beschließen, in der erstmals das Defizit nach den tatsächlichen Einwohnern der beiden Mitgliedsgemeinden umgelegt wird. Nun müssen die Parlamente der beiden Mitgliedsgemeinden Dietzhölztal und Eschenburg zustimmen, damit die Grundlage des Miteinanders greift.

Gemäß § 19 KGG (Heranziehung der Verbandsmitglieder) wurde erstmals auch für die Umlage der ungedeckten Kosten des laufenden Betriebes die Einwohnerzahl der beiden Gemeinden (§ 17 der Verbandssatzung) herangezogen. Dieser Vorteilsmaßstab ist gängiger Verteilungsschlüssel. Im Übrigen lässt sich auch der Nutzen für beide Gemeinden im gleichen Verhältnis erkennen, wenn man z. B. die Zahlen beim Schulschwimmen, beim Ferienpass und bei den Besuchern betrachtet.

Die Investitions-Zuweisungen der beiden Gemeinden, die auf Vorschlag von Dietzhölztaler Vertretern seit dem Haushalt 2012 aufgenommen worden ist und noch nicht in der Satzung verankert war, hatte eine Aktualisierung der Satzung notwendig gemacht. Diese neue Regelung griff seit 2012 erstmals mit der Erneuerung des Dampfbades. Das ist an der Investitionsübersicht seit dem Jahr 2000 ist abzulesen, wobei der Förderverein ebenso viele Mittel eingebracht hat.
Nachdem letzte Fragen in einer ersten Beratungsrunde der Ältestenräte der beiden Gemeinden am 15.04.2015 geklärt worden war, sind die dabei geäußerten Änderungswünsche nach Stellungnahmen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und der Kommunalaufsicht beim Lahn-Dill-Kreis eingearbeitet und regeln vor allem

  • eine nötige 2/3-Mehrheit bei Beschlüssen der Verbandsversammlung
  • eine Übergangsfrist bis 2025 für den Fall einer vorzeitigen Auflösung des Zweckverbandes (bis dahin sollten alle Darlehen sein – eine Auflösung de Verbandes bis zu diesem Zeitpunkt würde eine Aufteilung der Verbindlichkeiten wie auch des Vermögens nach dem alten Umlagenschlüssel – 8 Prozent Dietzhölztal, 92 Prozent Eschenburg – bedeuten.

Nach einer weiteren Verhandlungsrunde kam von Seiten Eschenburgs ein Kompromissvorschlag, die Satzung erst zum 01.01.2017 in Kraft treten zu lassen.

Diese erneut geänderte Satzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ am 12.12.2015 beschlossen.

Damit das neue Regelwerk in Kraft treten kann, müssen die Gemeindevertretungen der beiden Mitglieds-Gemeinden Zustimmung beschließen. Die Entscheidung fällt in Dietzhölztal am 14.12.2015 (18 Uhr DGH Ewersbach) in öffentlicher Sitzung. Dietzhölztals Gemeindevertretung hat mit 12 Ja und 9 Nein der neuen Satzung zugestimmt.

In Eschenburg wird die Gemeindevertretung wird am 17.12.2015 ihre entscheidende Sitzung haben, die um 18 Uhr im Bürgerhaus in Eibelshausen (Jahnstraße 3) beginnt und ebenfalls öffentlich ist. Eschenburgs Gemeindevertretung hat der neuen Satzung einstimmig zugestimmt.

Förderverein und Freizeitbad zeigen sich von ihrer besten Seite

Gemeinsamen Flyer herausgegeben

 

Die Aktiven des Fördervereins stellen mit Zweckverband und Volksbank den gemeinsamen Flyer vor (von links): Dirk Meuser, Karin Aurand, Vorsitzender Stefan Nadler, Thorsten Hofmann von der Volksbank Herborn-Eschenburg, Verbandsvorsteher Götz Konrad und Roland Eckhardt.

Mit einem Faltblatt zeigen sich das Freizeitbad und der Förderverein gemeinsam von ihrer besten Seite. Eine Neuauflage des Flyers fürs Freizeitbad „Panoramablick“ hat der Verein um Vorsitzenden Stefan Nadler übernommen und dabei die Chance genutzt, die gemeinsame Sache darzustellen. Das Faltblatt liegt im Foyer des Schwimmbads zum Mitnehmen bereit und kann gerne weiter gegeben werden. „Die ersten Exemplare sind bei der Energie-Messe in Eschenburg verteilt worden und haben eine gute Beachtung gefunden“, sagte Bürgermeister Götz Konrad als Verbandsvorsteher des Zweckverbandes „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“. Den Zweckverband hat die neue Werbebroschüre nichts gekostet. Während der Förderverein die Gestaltung besorgte, übernahm die Volksbank Herborn-Eschenburg die Druckkosten. „Wir helfen gerne und wissen, wie das Schwimmbad hier vielen Menschen hilft“, sagte Voba-Prokurist Thorsten Hofmann.

Der Förderverein hat auch im zurückliegenden Jahr viel für das Freizeitbad getan, wird die Mitgliederversammlung am 10. März Bilanz ziehen können. Das Jahrestreffen beginnt um 19 Uhr im Bürgerhaus Eibelshausen (Jahnstraße 3).  Nach den Rückblicken stehen Neuwahlen auf dem Programm, bei denen sich die Mitglieder – an verschiedenen Positionen – einbringen können. Es werden auch weitere Mitglieder gesucht, die sich im Verein für den Erhalt und die weitere Gestaltung des Freizeitbads einbringen. Auf der Internetseite gibt es Satzung und Beitrittserklärungen des Fördervereins:

Kontakt:

Förderverein Freizeitbad Panoramablick e.V.
Vorsitzender: Stefan Nadler
Im Eisenbach 20
35716 Dietzhölztal
Telefon (0 27 74) 923-755
E-Mail: stefan.nadler@freenet.de

Internet: www.freizeitbad-panoramablick.de/foerderverein

Flyer des Fördervereins:
Flyer_finalkarindruck jk

Neue Satzung für den Zweckverband

Entwurf der neuen Satzung wird nun in die Beratung eingebracht

Der Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“, so heißt der 1969 gegründete Träger des Freizeitbad „Panoramablick“, will sich eine neue Satzung geben. Das neue Regelwerk ist nach einigen Beratungen zwischen den beiden Mitgliedsgemeinden Eschenburg und Dietzhölztal vom Vorstand des Zweckverbandes in seiner Sitzung vom 06.10.2015 festgestellt worden und wird am 07.10.2015 in der Sitzung der Verbandsversammlung für die weitere Beratung eingebracht. Wenn das Regelwerk von der Verbandsversammlung – das ist gewissermaßen das „Schwimmbad-Parlament“ – beschlossen wird, müssen die beiden Mitglieder zustimmen. Das geschieht in den Gemeindevertretungen von Eschenburg und Dietzhölztal.

Gemäß § 19 KGG (Heranziehung der Verbandsmitglieder) wurde erstmals auch für die Umlage der ungedeckten Kosten des laufenden Betriebes die Einwohnerzahl der beiden Gemeinden (§ 17 der Verbandssatzung) herangezogen. Dieser Vorteilsmaßstab ist gängiger Verteilungsschlüssel. Im Übrigen lässt sich auch der Nutzen für beide Gemeinden im gleichen Verhältnis erkennen, wenn man z. B. die Zahlen beim Schulschwimmen, beim Ferienpass und bei den Besuchern betrachtet.
Die Investitions-Zuweisungen der beiden Gemeinden, die auf Vorschlag von Dietzhölztaler Vertretern seit dem Haushalt 2012 aufgenommen worden ist und noch nicht in der Satzung verankert war, hatte eine Aktualisierung der Satzung notwendig gemacht.
Der erste Entwurf der neuen Satzung war am 18.11.2014 in der Verbandsversammlung vorgestellt worden und auch den Gremien der beiden Mitgliedsgemeinden Eschenburg und Dietzhölztal vorab zu Kenntnis gegeben worden (damalige Beschlussvorlage hier: 141118 ZV Satzung Vorlage Stand 2014-11-14), ehe die Verbandsversammlung am 03.02.2015 dieses Regelwerk angenommen hat.

Weil Beratungsbedarf angemeldet worden war, tagten die Ältestenräte der beiden Gemeinden am 15.04.2015 zum Thema. Die Änderungswünsche wurden nach Stellungnahmen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und der Kommunalaufsicht beim Lahn-Dill-Kreis eingearbeitet und regeln

  • eine nötige 2/3-Mehrheit bei Beschlüssen der Verbandsversammlung
  • eine Übergangsfrist bis 2025 für den Fall einer vorzeitigen Auflösung des Zweckverbandes (bis dahin sollten alle Darlehen sein – eine Auflösung de Verbandes bis zu diesem Zeitpunkt würde eine Aufteilung der Verbindlichkeiten wie auch des Vermögens nach dem alten Umlagenschlüssel – 8 Prozent Dietzhölztal, 92 Prozent Eschenburg – bedeuten.

Lesen Sie hier den Entwurf für eine neue Satzung (ZV Satzung Entwurf 2015).