Tag Archive: Zuschuss

Haushalt 2024 beschlossen

Weniger Umlage aus den Gemeinden – Eintrittspreise bleiben gleich

Ergebnisrechnung stabilisiert: Beim Haushaltsplan wird auch die Vorgeschichte betrachtet. Hier das Defizit, das die beiden Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal über die Verbandsumlage decken.

Das Freizeitbad „Panoramablick“ ist 1973 eröffnet worden und wird vom Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ betrieben. Der Zweckverband ist 1969 gegründet worden, seine Mitglieder sind die Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal.

Wie eine Gemeinde plant und arbeitet auch ein Zweckverband jedes Jahr mit einem „Haushalt“, in dem Ausgaben und Einnahmen geplant werden. Beraten und beschlossen wird das Zahlenwerk von der Verbandsversammlung. Das ist so eine Art „Schwimmbad-Parlament“. Die Verbandsversammlung und der Vorstand bilden die Gremien, die aus Vertretern beider Gemeinden gebildet werden.

Den Entwurf für den Haushalts-Plan für 2024 (hier als PDF) hat der Vorstand am 10.10.2024 festgestellt. Am 31.10.2024 hat Verbandsvorsteher Götz Konrad das Zahlenwerk mit dieser Präsentation vorgestellt (PDF) und in die Beratung eingebracht. Am 26.11.2024 ist die nächste Sitzung der Verbandsversammlung. Wer nun Änderungen wünscht, muss einen Antrag stellen und begründen. Werden keine Änderungen beschlossen, ist der Entwurf als sogenannte Pflichtsatzung zu beschließen und von der Aufsicht zu genehmigen. Für Beschlüsse braucht die Verbandsversammlung laut Satzung des Verbands eine Zweidrittel-Mehrheit der (satzungsmäßigen) Mitglieder.  Bei 11 Mitgliedern, wie sie die Satzung vorsieht, müssen also 8 mitstimmen, damit ein Beschluss gilt.

Beratung des Haushalts

In der Verbandsversammlung am 31.10.2024 kam die Frage auf, ob aus dem Bauprogramm 2024-2029 die Kosten für die Beckensanierung mittlerweile genauer beziffert werden können. Die Beckensanierung wird derzeit so geplant, dass Varianten verglichen und beschlossen werden. Auch ist dieses größte Projekt der kommenden Jahre mit Land und Bund abzustimmen, um mit Hilfe der Förderprogramme diesen wichtigen Schritt gemeinsam unternehmen zu können.

Weniger Umlage aus den Gemeinden: Mit einem Volumen von 1.478.500 € ist der Haushalt beschlossen worden. Geändert wurde lediglich der erwartete Ertrag aus Eintritten (370.000 € wie im Jahresabschluss 2023). 50.000 € mehr Einnahmen verringert die Verbandsumlage der beiden Mitgliedsgemeinden Eschenburg (526.352 €) und Dietzhölztal (294.648 €), die zur Deckung des Deifizits laut Plan 821.000 € gemeinsam aufbringen.

Eintrittspreise bleiben gleich: Die Höhe der Eintrittspreise bleibt unverändert, hat die Verbandsversammlung beschlossen. Erst wenn bei der anstehenden Beckensanierung der Bund sein Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ weiter aussetzt und das Land Hessen kein Schwimmbad-Solidarmodell im „Kommunalen Finanzsausgleich“ (KFA) schafft, wie vor zehn Jahren im Lahn-Dill-Kreis von allen Kommunen gefordert und in Schleswig-Holstein erfolgreich praktiziert, ist eine Erhöhung der Eintrittspreise angesagt.

 

 

 

 

 

 

 

Neues aus dem Freizeitbad

+++ Neues aus dem Freizeitbad +++ Kurz notiert +++

Chlorgas-Technik erneuert: Bei einer Wartung mussten Sicherheitseinrichtungen des Chlorgasraumes genauer überprüft werden. Schadhafte Teile waren umgehend zu ersetzen. So waren die Gehäuseunterteile der Vakuumreduzierventile der Chlorgasflaschen schadhaft. Zwei Rückschlagventile von den Chlorgasinjektoren waren altersbedingt so marode, dass sie beim Ausbauen in Einzelteile zerfallen sind. Auch das Gaswarngerät musste erneuert werden, was allein 3.520,50 € netto unvorhersehbare Kosten ausmacht. Die Kosten für Wartung und Mängelbeseitigung belaufen sich auf ca.  6.130 € netto. Um auf den aktuellen Stand der Sicherheit zu kommen, fehlen noch einige Teile wie eine Neutralisationsanlage.

Sicherheit für Kassenautomat: Der Einbau einer vorgeschriebenen zertifizierten Sicherheitseinrichtung im Kassenautomat konnte für 6.696,34 € von der Firma EWV Kontrollsysteme günstiger vorgenommen werden, weil die Installation und Inbetriebnahme per Fernwartung und ohne Vor-Ort-Termin ausgeführt werden konnte. Oder: Der Einbau durch eigene Kräfte hat uns die Dienstleistungen vor Ort für rd. 1.530 € laut Angebot gespart.

Schwimmbad „stand by“, Team in Kurzarbeit: Für die komplette Mannschaft im Bad haben wir Kurzarbeit beantragt. Eine Genehmigung von der Agentur für Arbeit haben wir auch bekommen, aber zunächst nur für die Reinigung. Für den Stand-By-Betrieb des Bades ist der Einsatz der Aufsicht zeitweise erforderlich, was in der Spitzabrechnung beim Arbeitsamt anzugeben und vom Kurzarbeitergeld abzuziehen ist.

Zeit für Reparaturen genutzt: Der Austausch der LED-Leuchten im Außenbecken und das Abdichten des Babybeckens gehört zu den Arbeiten, die zwischenzeitlich geleistet wurden. Für die Erneuerung der LED-Beleuchtung im Außenbecken will der Förderverein die Kosten wieder übernehmen.

Kreis behält Zuweisung bei: Auch wenn wegen Corona das Schulschwimmen ausfällt, sollen die Zahlungen des Kreises dafür unvermindert laufen und so viele Teilnehmer mit 4 € jeweils berechnet werden wie 2019.

Sportschau berichtet: Weitergehende Hilfen für Schwimmbäder, wie sie jetzt wieder verstärkt gefordert werden, weisen wir auf unseren „Bonus für Bäder“ (www.freizeitbad-panoramablick.de/bonus) als Vorschlag hin. Über die Schließung der Bäder und die Folgen berichtet die „Sportschau“ im Internet (www.sportschau.de).

Steuer macht Schulschwimmen teuer: Obwohl viele die Wichtigkeit des Schulschwimmens betonen, haben wir dafür nun viel „Lehrgeld“ zahlen müssen. Die Finanzverwaltung sieht anders als der Kreis das Schulschwimmen als „hoheitliche“ Tätigkeit an, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Um sich nicht hierbei der Steuerhinterziehung schuldig zu machen, haben wir für die Jahre 2009 bis 2018 unsere Umsatzsteuer und die Kosten für das Schulschwimmen untersuchen müssen, das an drei Vormittagen der Woche in unserem Bad stattfindet. Die Bußgeld- und Strafsachenstelle sieht nun darin eine „leichtfertige Steuerverkürzung“, weil wir als Nichtsteuerexperten diese komplizierte Sachlage so nicht erkennen konnten. Nachzahlungen an Umsatzsteuer und Zinsen sowie Prüfungskosten sind zusammengerechnet 34.526,96 € an unvorhersehbarem Aufwand. Das wiegt dennoch weniger schwer als das Risiko, künftig die Vorsteuer nicht mehr „ziehen“ zu können oder den Aufwand betreiben zu müssen, zwischen Schulschwimmen und Normalbetrieb bei jeder Einkaufsrechnung aufzuteilen.