Neue Satzung für den Zweckverband

Entwurf der neuen Satzung wird nun in die Beratung eingebracht

Der Zweckverband „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“, so heißt der 1969 gegründete Träger des Freizeitbad „Panoramablick“, will sich eine neue Satzung geben. Das neue Regelwerk ist nach einigen Beratungen zwischen den beiden Mitgliedsgemeinden Eschenburg und Dietzhölztal vom Vorstand des Zweckverbandes in seiner Sitzung vom 06.10.2015 festgestellt worden und wird am 07.10.2015 in der Sitzung der Verbandsversammlung für die weitere Beratung eingebracht. Wenn das Regelwerk von der Verbandsversammlung – das ist gewissermaßen das „Schwimmbad-Parlament“ – beschlossen wird, müssen die beiden Mitglieder zustimmen. Das geschieht in den Gemeindevertretungen von Eschenburg und Dietzhölztal.

Gemäß § 19 KGG (Heranziehung der Verbandsmitglieder) wurde erstmals auch für die Umlage der ungedeckten Kosten des laufenden Betriebes die Einwohnerzahl der beiden Gemeinden (§ 17 der Verbandssatzung) herangezogen. Dieser Vorteilsmaßstab ist gängiger Verteilungsschlüssel. Im Übrigen lässt sich auch der Nutzen für beide Gemeinden im gleichen Verhältnis erkennen, wenn man z. B. die Zahlen beim Schulschwimmen, beim Ferienpass und bei den Besuchern betrachtet.
Die Investitions-Zuweisungen der beiden Gemeinden, die auf Vorschlag von Dietzhölztaler Vertretern seit dem Haushalt 2012 aufgenommen worden ist und noch nicht in der Satzung verankert war, hatte eine Aktualisierung der Satzung notwendig gemacht.
Der erste Entwurf der neuen Satzung war am 18.11.2014 in der Verbandsversammlung vorgestellt worden und auch den Gremien der beiden Mitgliedsgemeinden Eschenburg und Dietzhölztal vorab zu Kenntnis gegeben worden (damalige Beschlussvorlage hier: 141118 ZV Satzung Vorlage Stand 2014-11-14), ehe die Verbandsversammlung am 03.02.2015 dieses Regelwerk angenommen hat.

Weil Beratungsbedarf angemeldet worden war, tagten die Ältestenräte der beiden Gemeinden am 15.04.2015 zum Thema. Die Änderungswünsche wurden nach Stellungnahmen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und der Kommunalaufsicht beim Lahn-Dill-Kreis eingearbeitet und regeln

  • eine nötige 2/3-Mehrheit bei Beschlüssen der Verbandsversammlung
  • eine Übergangsfrist bis 2025 für den Fall einer vorzeitigen Auflösung des Zweckverbandes (bis dahin sollten alle Darlehen sein – eine Auflösung de Verbandes bis zu diesem Zeitpunkt würde eine Aufteilung der Verbindlichkeiten wie auch des Vermögens nach dem alten Umlagenschlüssel – 8 Prozent Dietzhölztal, 92 Prozent Eschenburg – bedeuten.

Lesen Sie hier den Entwurf für eine neue Satzung (ZV Satzung Entwurf 2015).