Zukunft fürs Freizeitbad: Zustimmung aus beiden Gemeinden

Neue Satzung erhält Zustimmung in den Parlamenten

Das Glanzlicht im Dietzhölztal: Das Freizeitbad "Panoramablick" ist für die beiden Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal eine wichtige Freizeiteinrichtung - und darüber hinaus für die ganze Region. (Foto: Elevenpictures)
Das Glanzlicht im Dietzhölztal: Das Freizeitbad „Panoramablick“ ist für die beiden Gemeinden Eschenburg und Dietzhölztal eine wichtige Freizeiteinrichtung – und darüber hinaus für die ganze Region. (Foto: Elevenpictures)

Der Zweckverband “Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal”, so heißt der 1969 gegründete Träger des Freizeitbad “Panoramablick”, hat am will am 12.12.2015 eine neue Satzung beschließen, in der erstmals das Defizit nach den tatsächlichen Einwohnern der beiden Mitgliedsgemeinden umgelegt wird. Nun müssen die Parlamente der beiden Mitgliedsgemeinden Dietzhölztal und Eschenburg zustimmen, damit die Grundlage des Miteinanders greift.

Gemäß § 19 KGG (Heranziehung der Verbandsmitglieder) wurde erstmals auch für die Umlage der ungedeckten Kosten des laufenden Betriebes die Einwohnerzahl der beiden Gemeinden (§ 17 der Verbandssatzung) herangezogen. Dieser Vorteilsmaßstab ist gängiger Verteilungsschlüssel. Im Übrigen lässt sich auch der Nutzen für beide Gemeinden im gleichen Verhältnis erkennen, wenn man z. B. die Zahlen beim Schulschwimmen, beim Ferienpass und bei den Besuchern betrachtet.

Die Investitions-Zuweisungen der beiden Gemeinden, die auf Vorschlag von Dietzhölztaler Vertretern seit dem Haushalt 2012 aufgenommen worden ist und noch nicht in der Satzung verankert war, hatte eine Aktualisierung der Satzung notwendig gemacht. Diese neue Regelung griff seit 2012 erstmals mit der Erneuerung des Dampfbades. Das ist an der Investitionsübersicht seit dem Jahr 2000 ist abzulesen, wobei der Förderverein ebenso viele Mittel eingebracht hat.
Nachdem letzte Fragen in einer ersten Beratungsrunde der Ältestenräte der beiden Gemeinden am 15.04.2015 geklärt worden war, sind die dabei geäußerten Änderungswünsche nach Stellungnahmen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes und der Kommunalaufsicht beim Lahn-Dill-Kreis eingearbeitet und regeln vor allem

  • eine nötige 2/3-Mehrheit bei Beschlüssen der Verbandsversammlung
  • eine Übergangsfrist bis 2025 für den Fall einer vorzeitigen Auflösung des Zweckverbandes (bis dahin sollten alle Darlehen sein – eine Auflösung de Verbandes bis zu diesem Zeitpunkt würde eine Aufteilung der Verbindlichkeiten wie auch des Vermögens nach dem alten Umlagenschlüssel – 8 Prozent Dietzhölztal, 92 Prozent Eschenburg – bedeuten.

Nach einer weiteren Verhandlungsrunde kam von Seiten Eschenburgs ein Kompromissvorschlag, die Satzung erst zum 01.01.2017 in Kraft treten zu lassen.

Diese erneut geänderte Satzung hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Mittelpunktschwimmbad Dietzhölztal“ am 12.12.2015 beschlossen.

Damit das neue Regelwerk in Kraft treten kann, müssen die Gemeindevertretungen der beiden Mitglieds-Gemeinden Zustimmung beschließen. Die Entscheidung fällt in Dietzhölztal am 14.12.2015 (18 Uhr DGH Ewersbach) in öffentlicher Sitzung. Dietzhölztals Gemeindevertretung hat mit 12 Ja und 9 Nein der neuen Satzung zugestimmt.

In Eschenburg wird die Gemeindevertretung wird am 17.12.2015 ihre entscheidende Sitzung haben, die um 18 Uhr im Bürgerhaus in Eibelshausen (Jahnstraße 3) beginnt und ebenfalls öffentlich ist. Eschenburgs Gemeindevertretung hat der neuen Satzung einstimmig zugestimmt.